Vorsicht auf der Piste! Mensch könnte Althaus treffen!

Mensch könnte glatt glauben sich in einem politisch juristischen Schmierentheater oder in der prophetischen Anstalt zu befinden. Vorgesten wurde das Verfahren gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen fahrlässigem Todschlags eröffnet. Gestern um halb zwei nachmittags beantragt sein Anwalt ein beschleunigtes Verfahren und nur dreieinhalb Stunden später liegt ein schriftliches Urteil vor. Ohne Befragung! Ohne Zeugenaussagen! Ohne Öffentlichkeit!

Das österreichischen Bezirksgericht in Irdning verurteilte den beurlaubten Ministerpräsidenten als Totschläger. Er gilt damit als vorbestraft kann aber von einer Bagatellklausel profitieren, die für Strafen unter 181 Tagessätzen als Rechtswohltat (!) eine eingeschränkte Auskunftspflicht vorsieht. Und, wie nicht anders zu erwarten war, wurde Althaus zu 180 Tagessätzen verurteilt, was in Österreich offensichtlich auch bei Kapitalverbrechen üblich zusein scheint. Wahrscheinlich vor allem, wenn Prominete daran beteiligt sind. In jedem Fall taucht die Strafe in keinen offiziellen Papieren auf. Sein Führungs-Zeugnis bleibt sauber!

Dieses Turboverfahren, wie Bodo Ramelow, Kandidat der Linken in Thüringen, es nennt, hatte schon am Monatg für einiges Durcheinander gesorgt. Das Gericht in Irdning verbreitete eine sehr detalierte Schilderung des Geschehens und die Behauptung Althaus hätte die Verantwortung für den Tod von Beata Christandl übernommen. Das Justizministerium zog diese Medlung zurück, entschärfte die Schilderung – plötzlich war nix mehr davon zu hören, daß Althaus 10-12 m in die andere Piste eingefahren war – und machte aus dem Schuldeingeständnis eine Erklärung zur Mitschuld. Allerdings, wo diese herkommen soll, weiß auch keiner. Althaus ließ auf seiner Homepage lediglich mitteilen, daß er zu seiner Verantwortung steht, sich aber ansonsten an nix erinnern kann.

Die Thüringer CDU steht, vielleicht stramm, wie eine deutsche Eiche, hinter ihrem Totschläger Ministerpräsidenten und designiertem Kandidaten. Besonders erfreut sind sie darüber, daß Leumundszeugnis – gemeint ist das polizeiliche Führungszeugnis, klingt aber natürlich so heftig nach Straftäter – sauber bleibt. Schließlich war der tragische Tod der Skifahrerin, die sich dummerweise erlaubte zur selben Zeit wie Althaus einen Berg runter zu fahren, zwar nicht dieselbe Piste, aber die von Althaus schneidend, lediglich ein bedauernswerter Unfall.



via redblog

Das kann jedem passieren. Jede_r fährt mal falsch und kann nicht mehr bremsen. Jede_r ist schnell mal so schön am rumfahren, vergißt dann schnell mal, denkt er_sie wäre ganz allein auf der Welt . . . Zack! Schon ist es passiert. Die Piste ist verlassen, sogar mächtig. Und zufälligerweise fährt jemand dort lang. Und fertig ist der Unfall!

Die Justiz spielt mit bei dieser Schmierentragödie und aus dem Totschläger wird lediglich ein Verurteilter mit bagatellkalsusel. Dumm nur, daß die Öffentlichkeit eien eigene Meinung hat und ein eigenes Gedächtnis. Ich denke zwar, daß insbesondere letzteres nicht besonders nachhaltig, also differenziert und bewußt, funktioniert, dennoch wird sich der Totschläger Althaus nicht so leicht in den Ministerpräsidentenkandidaten verwandeln lassen. Insbesondere auch deshalb nicht, weil Althaus immer noch im Krankenhaus liegt und sich an nix erinnern kann.

Politisch ist er ebenfalls wenig aktiv. Erst in der letzten Woche war zu lesen, daß Althaus selten mit der Staatskanzlei telefonieren würde. Erst am 15. März will sich Birgit Diezel, Althaus‘ Stellvertreterin i nder partei und im Kabinette, auf den Weg machen und die Listenaufstellungen für die Europa- und Landtagswahl, also seine Kandidatur zum Ministerpräsidenten, besprechen. Fraglich belibt, ob er überhaupt weiß, was er so alles als Ministerpräsident geleistet hat, Schließlich erinnert er sich an nix.

Also, die Umstände der Gerichtverhadlung und das Urteil können nur als fragwürdig beschrieben werden. Sogar den österreichischen Jurist_innen ist dieses Verfahren peinlich. Richard Soyer, Sprecher der österreichischen Strafverteidiger_innen, äußerte gegenüber der Süddeutschen, daß das Vorgehen des Gerichts in Irdning eine keineswegs üblichen Vorgangsweise wäre und dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich. So etwas soll, laut einem österreichischen Rechtsanwaltkumpel von Ramelow, in Österreich in den letzten 30 Jahren noch nie passiert sein. Und, noch mysteriöser, für die thüringische Sozialministerin Christine Lieberknecht kam das Verfahren (und vielleicht auch der Ablauf), wie sie der taz gegeüber äußerte, nicht überraschend. Ein Glück, daß ich kein Verschwörungstheoretiker bin :lol:


13 Antworten auf „Vorsicht auf der Piste! Mensch könnte Althaus treffen!“


  1. 1 Mathilde 04. März 2009 um 15:09 Uhr

    Umso erstaunlicher bei dieser ganzen tragischen Angelegenheit finde ich, dass der Anwalt von Beata Christandl, Dr. Alexander Rehrl, in einem heutigen Interview gegenüber Inforadio keinen Verfahrensfehler oder andere Unstimmigkeiten in diesem Strafprozess erkennen kann. Für die Klärung des zivilrechtlich zu fordernden Schadenersatz wollen dieser Jurist und die Hinterbliebenen sich aber mehr Zeit lassen als die die österreichische Staatsanwaltschaft.

    Doch auch diese Euros wird Althaus bereitwillig zahlen mit der Hoffnung, dass das Wahlvolk seinen Ablass möglichst bis zum 30. August vergessen haben mag. Deshalb kann mensch Althaus nur wünschen, dass er bis dahin zu seinem Gedächtnis zurückfindet und in der Konsequenz auch die politische Verantwortung für seine Fahrlässigkeit trägt.

    Dem Bundesjustizministerium zufolge, gilt Althaus offiziell übrigens doch als „vorbestraft“. Allerdings muss er das nirgends angeben und könnte sich selbst demnach als «unbestraft» bezeichnen. dpa meldete, dass Althaus Vergehen in das deutsche Bundeszentralregister eingetragen werden würde.

  2. 2 kuba 04. März 2009 um 16:10 Uhr

    echt lächerlich die ganze sache!
    und das er nun als „vorbestraft“ gilt, ist wohl das mindeste was man erwarten durfte!

  3. 3 Thomas 04. März 2009 um 17:39 Uhr

    Das Verfahren war selbstverständlich eine Farce. Auf der einen Seite klingt das sehr nach Klüngelei (es steht ja bald eine Wahl an, da musste das schnell vonstatten gahen), auf der anderen Seite scheint es irgendwie so, dass Althaus noch gar nicht fähig ist einem solchen Verfahren zu folgen.

    Ihn als Todschläger zu bezeichnen finde ich allerdings ziemlich mieß. Es war wohl eindeutig ein Unfall. Ich bin selber noch nie Ski gefahren, aber auf solch einer großen Piste klingen 10 Meter nicht besonders viel. Weiterhin kann Althaus nichts dafür, dass die Frau fahrlässig ohne Helm gefahren ist.

    Das Verfahren sollte neu aufgerollt werden.
    Außerdem sollte in Österreich endlich die Helmpflicht für Skifahrer und eine Vorfahrtsregel wie in Italien eingeführt werden.

  4. 4 Machnow 04. März 2009 um 17:49 Uhr

    Althaus wurde wegen „fahrlässigem Totschlag“ verurteilt. Ihn als Totschläger zu bezeichnen ist nicht mies, sondern jursitisch gestützt. Sogar einige radio eins Kommentatoren nennen ihn aufgrund des Urteils einen Totschläger. Und die sind wirklich nicht für ihre linksradikale Meinung bekannt…

    Althaus befand sich sehr weit in der anderen Piste. Das er einen Helm trug rettete ihn. Daß das Opfer keinen trug, macht sie nicht zur fahrläsigen Person. Die Fahrlässigkeit besteht auf Seiten von Althaus. Er war dort, wo er hätte nicht sein dürfen und was ihm als erfahrenen Skifahrer auch bekannt gewesen sein dürfte.

    Die tote Mutter ist einfach nur den Berg runtergefahren. Ohne Helm, was übrigens nicht vorgeschrieben ist, und traf auf Althaus, der sich dort befand, wo er nicht sein durfte . . . Er ist, um korrekt zu sein, ein „fahrlässiger Totschläger“ und das ist es, was ihn im Grunde unwählbar macht. Auch wenn dies alles ein tragischer Unfall war. Althaus ist und bleibt ein „fahrlässiger Totschläger“.

  5. 5 Thomas 04. März 2009 um 23:04 Uhr

    Dann sind wir ja schon mal einen Schritt weiter. Wenn er ein fahrlässiger Totschläger ist, dann ist es eine starke Verkürzung ihn alleinig Totschläger zu nennen, so wie du es getan hast. Das Urteil selber ist ja eher eine Farce, dass mehr einer Selbstverurteilung gleicht. Auf der anderen Seite ist er recht eindeutig Schuld an dem Unfallhergang, der durch einen Fahrfehler seinerseits entstanden ist. Eine Verurteilung zu fahrlässiger Tötung scheint mir gerechtfertigt, sollte sich aber doch bitte auf mehr stützen als auf die Aussage eines Erinnerungslosen.

    Auch wenn es keine Helmpflicht gibt – für mich bleibt es menschlich fahrlässig diesen auf Skipisten nicht zu benutzen. Das denke ich auch beim Fahrradfahren, auch wenn ich mich da selber stets fahrlässug verhalte.

    Bliebt noch eine Frage: Ein Politiker hat in seinem Urlaub durch einen Fahrfehler einen Menschen fahrlässig getötet. Warum soll er dafür sein passives Wahlrecht verlieren? Ich glaube er ist noch recht weit davon entfernt zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Ob er es verdient hat, darüber kann man sich streiten.

  6. 6 Machnow 04. März 2009 um 23:39 Uhr

    Ich habe Althaus auch deshalb Totschläger genannt um auszustellen um was für eine Tat es sich handelt, das eben ein Mensch bei diesem ‚Unfall‘ starb & jemand, der seine Sorgfalt verletzt hat, auch dementsprechend gennannt werden muß.

    Es kann eben kein „Rechtswohltat“ sein. Ein Mensch starb. Es ist keine Bagatelle. Kinder haben aus verletzter Sorgfalt ihre Mutter verloren. Althaus hat fahrlässig jemanden getötet. Er wurde als fahrlässiger Totschläger verurteilt. Er hat das Urteil angenommen. Nun muß er sich gefallen lassen, daß er auch genauso benannt wird!

    Es gibt Delikte, für die gibt es Freiheitstrafen ohne das jemensch verletzt wird. Der Versuch führt dabei schon zur Freiheitstrafe. Es ist unerträglich, daß ein Totschläger, nur weil er Ministerpräsident ist, anders behandelt wird…

    Im Übrigen denke ich, daß Althaus offenbar wenig entscheidet. Seine Partei scheint da sehr viel drängender und außschließlicher zu agieren. Er kann seien Verantwortugn gar nicht übernehmen ….

  7. 7 Thomas 05. März 2009 um 0:28 Uhr

    Leider kenne ich mich in der Rechtspraxis nicht aus… aber für fahrlässige Tötung bei Autounfällen, Skiunfällen etc. geht man meiner Vermutung nach nur selten in den Bau – je nach Umstand und Vorstrafenregister.

    Ob das gerechtfertigt ist, das steht jedenfalls auf einem anderen Blatt. Aber was die anderen Straftaten angeht: Ich sehe einen riesigen Unterschied zwischen einer bewusst durchgeführten Tat und einem Unfall mit Totesfolge…

  8. 8 Machnow 05. März 2009 um 10:18 Uhr

    Althaus ist nach dem vorliegenden Urteil ein fahrlässiger Totschläger. So lautet das Urteil. Es geht hier um einen toten Menschen. Darüber zu lamentieren, ob seine Strafe in der Höhe gerechtfertig ist oder nicht, ist unwichtig. Aber trotzdem ein paar Geanken…

    Bei einer Freiheitstrafe geht mensch als Ersttäter nur selten in den Knast. Dafür gibt es Bewährung. Und es gibt sehr wohl einen Unterschied zwischen einem Unfall mit Todesfolge und einer bewußten Tat, die nicht einmal die Möglichkeit der Todesfolge in sich birgt, die aber trotzdem laut Gesetz mindestens mit Freiheitstrafe verfolgt wird (zB Körperverletzung in all seinen Facetten und Landesfriedensbruch). Hierbei ist jeweils auch der Versuch strafbar. Das heißt, wenn nix passierte.

    All diese Straftaten haben eines gemeinsam, das sie das Leib und Leben von Menschen betreffen. Auch Althaus hat fahrlässig das Leib und Leben einer Frau gefährdet und sie in einem Unfall getötet. Einen Versuch gibts hierbei zwar nicht, aber die Fahrlässigkeit seinerseits bestimmt die Strafbarkeit. Wichtig ist hierbei die Mitschuld der Unfallbeteiligten. Das die Frau keinen Helm trug, wird ihr wohl als Mitschuld ausgelegt werden. Deshalb kam Althaus relativ gut davon.

    Aber auch ohne diese juristischen Gedanken bleibt Althaus eine fahrlässiger Totschläger. Ihn so zu nennen ist nicht mies, sondern konsequent. Die Thüringer CDU negiert diese Bezeichnung. Sie negieren sogar die Bezeichnung „polizeiliches Führungszeugnis“. Das klingt alles zu sehr nach Verurteilung, schweren Verbrechen, Tod usw, eben so wenig nach Unfall (was es natürlich immer bleibt).

    Noch unsäglicher ist aber die Konstrultion der „Rechtswohltat“ und der Bagatellisierung des Vorfalls durch die österreichischen Justiz. Damit wird der Tod eines Menschen, fahrlässig oder nicht, eben auf die Ebene eines Diebstahl gestellt. Und anm dieser Stelle sollte mensch klar ausdrücken, wofür Althaus verurteilt wurde, nämlich für fahrlässige Tötung…

  9. 9 Thomas 05. März 2009 um 14:00 Uhr

    Eigentlich ist damit alles geklärt. Jetzt musst du noch noch den Artikel editieren: Althaus ist kein Totschläger, sondern ein fahrlässiger Totschlager. Das ist doch wohl ein recht großer Unterschied, oder? Auf die Gleichsetzung habe ich in meinem ersten Kommentar mit „mieß“ hingewiesen.

    Das es in der österreichischen (und vermutlich auch deutschen) Rechtsprechung dämliche Begriffe gibt, das steht auf einem andern Blatt.

    Außerdem hast du Althaus‘ Tat (wen ich das richtig verstanden habe) als Kapitalverbrechen bezeichnet (Absatz 2). Vielleicht schaust du diesbezüglich mindestens noch mal in die Wikipedia…

  10. 10 Machnow 05. März 2009 um 14:34 Uhr

    naja. gibts abmahnungsdrohungen? dann sehe keinen grund zum editieren. der TOTSCHLÄGER – wie althaus auch bei radio eins genannt – wird ist als fahrlässiger durch mich präzisiert worden. das wort selbst, in seiner brutalen relevanz, impliziert sowohl den vorsätzlichen, als auch den fahrlässigen übeltäter…

    das verfahren ist meienr ansicht nach vor allem ein politisches. die konsequenzen, die mich interessieren sind ebenfalls politische. die juristischen interessieren mich im grunde nicht. bagatellisierungen (im übrigen genauso wie übertreibungen) – aus politischen motiven – finde ich widerlich. es geht nicht um begriffe, sondern um die politischen relationen.

    und bezüglich des kapitalverbrechens hab ich mich vergriffen. ich meinte ein tat, die leib und leben betrifft. aber auch wikipedia gibt einiges her:

    Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen capitalis – deutsch: hauptsächlich; das Haupt (caput), den Kopf betreffend – ab.

    ein schelm, wer dabei lächelt ;-)

  11. 11 Thomas 05. März 2009 um 15:51 Uhr

    Die Drohungen einer Abmahnung ist ganz sicher nicht der Grund deutlich und richtig zu schreiben. Radio eins muss man vorhalten, dass sie wohl sehr ungenau waren.

    Das Verfahren war sicher auch politisch. Man muss aber bedenken, dass ganz realistisch gesehen das wesentlich wichtiger Verfahren das zivilrechtliche (oder außergerichtliche) ist. Dort geht es um die (finanziellenn) Ansprüche der Familie der Frau – also um den Mann und die Kinder, die jetzt ohne Mutter auskommen müssen.

  12. 12 Thomas 05. März 2009 um 15:56 Uhr

    Eine kleine Anmerlung noch, (weil ich nicht editieren kann): Die Präzisierung – mit Verlaub – habe ich vorgenommen. ;-)

  13. 13 Machnow 05. März 2009 um 16:24 Uhr

    jaja. du hast präzisiert. wenn du unbedingt willst…

    ich finde das zivilrechtliche verfahren, zumindest vom politischen standpunkt aus, und ich meine damit althaus den ministerpräsidenten kandidaten, nich so wichtig. das zivile verfahren, hoffe ich zumindest, wird althaus richtig was kosten… aber das passiert hinter den kulissen & geht die familie und althaus an. strafrecht dagegen spiegelt das öffentliche, also auch das politische interesse. und darum gehts mir.

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